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Ernestina und Erlinda Serrano Cruz, El Salvador
Verschwunden
Ernestina und Erlinda Serrano Cruz waren sieben bzw. drei Jahre alt, als sie am 2. Juni 1982 verschwanden. Laut Augenzeugen-berichten wurden die beiden Schwestern von der salvadoriani-schen Armee in der Stadt Chalatenango während des inneren bewaffneten Konfliktes (1980-1992) gefangen genommen. Die Mädchen gehören zu den mehr als 700 Kindern, die während des Konflikts verschwanden. Etwa die Hälfte von ihnen konnte in-zwischen in El Salvador und im Ausland lokalisiert werden.
Im Jahre 1993, kurz nachdem der Konflikt beendet war, reichte die Mutter der Mädchen, María Victoria Cruz Franco, Klage beim erstinstanzlichen Gericht in Chalatenango wegen des Verschwin-dens ihrer Kinder ein. Allerdings machten die gerichtlichen Ver-fahren keinerlei Fortschritte. Der Fall wurde zweimal zu den Akten gelegt, im September 1993 und März 1998, und wurde im Jahr 1999 wieder eröffnet. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berich-tes und mehr als 15 Jahre nach der ursprünglichen Anzeige befin-det sich der Fall immer noch im Stadium von Voruntersuchungen.
Im Februar 2003 veröffentlichte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) Empfehlungen an den salvadoriani-schen Staat und forderte ihn auf, eine gründliche, unparteiische und wirksame Untersuchung zur Ermittlung der Aufenthaltsorte von Ernestina und Erlinda Serrano Cruz durchzuführen und die Verant-wortlichen vor Gericht zu stellen. Aber der Staat folgte keiner die-ser Empfehlungen und im Juni 2003 verwies die IACHR den Fall an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Am 1. März 2005 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat El Salvador auf, das Verschwinden der Schwestern zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Darüber hinaus forderte er die salvadorianischen Behörden auf, eine nationale Kommission zur Suche nach den verschwunde-nen Kindern und eine DNA-Datenbank zu ihrer Identifizierung ein-zurichten. Eine Such-Kommission wurde gegründet, aber sie erfüllt nicht die Anforderungen des Gerichtsurteils, und es wurden keine erkennbaren Schritte unternommen, die DNA-Datenbank einzu-richten.
Trotz der fehlenden Fortschritte gibt es noch Hoffnung. Am 25. Juni 2008, wurde der ehemalige General Rafael Flores Lima zu einer Zeugenaussage über ihr Verschwinden vorgeladen, was ein Durch-bruch im Fall Serrano Cruz sein könnte. Es war das erste Mal, dass ein ehemaliger oder aktiver hochrangiger Offizier aufgefordert wurde, Informationen über Menschenrechtsverletzungen während des inneren bewaffneten Konflikts herauszugeben. Am 5. Oktober 2008 endet das Mandat der bestehenden interinstitutionellen Kom-mission zur Suche verschwundener Kinder (Comisión Interin-stitucional de Búsqueda de Niños y Niñas Desaparecidos) und der Staatspräsident hat eine entscheidende Gelegenheit zur Reform der Kommission, um sie in Übereinstimmung mit den Standards zu bringen, die im Urteil des interamerikanischen Gerichts festgelegt wurden.
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